Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft
Um die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft zu erwerben, bedarf es einer zu unterzeichnenden Beitrittserklärung. Über die Zulassung des Beitritts entscheidet der Vorstand der Genossenschaft.
Mitglieder können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts, sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden, welche die Satzung der WBG Gartenstadt Neukirchen und Umgebung eG anerkennen.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft wird mit der Zeichnung eines Pflichtanteils in Höhe von 160,00 Euro vollzogen.
Bei der Aufnahme wird ein Eintrittsgeld in Höhe von 25,00 Euro fällig.
Das Recht zur Nutzung einer Wohnung in der Genossenschaft ist an eine Mitgliedschaft gebunden.
Zur Überlassung einer Wohnung in der Genossenschaft übernimmt das Mitglied weitere Anteile gemäß der Satzung der WBG Gartenstadt Neukirchen und Umgebung eG.
Die Überlassung einer Wohnung in der Genossenschaft begründet, bei vertragsgemäßem Wohnverhalten, ein dauerhaftes Nutzungsrecht.
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Anteile werden dann nach Ablauf der in der Satzung der Genossenschaft festgelegten Kündigungsfrist ausgezahlt.
Wohnungsbewerbung Download
Um in unserer Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung mieten zu können ist es Voraussetzung, daß Sie die Mitgliedschaft unserer Genossenschaft erwerben.
Wenn Sie Interesse haben laden Sie sich das Dokument zur Wohnungsbewerbung im pdf-Format herunter,
füllen Sie es aus und senden Sie es per Post oder E-Mail an uns.